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Auffrischungskurs zum Führen von Industriekränen lt. DLH Nr. 15 vom 02.03.2010 und G.v.D. 81/2008 Art. 73

Kursziel: Sie wissen Bescheid über Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, und zwar in Bezug auf die Benützung von Industriekränen (Brücken, Portkränen und dergleichen), und erhalten den entsprechenden Befähigungsnachweis.
Programm: Theorie: Allgemeine Arbeitssicherheits- und Hygienebestimmungen, insbesondere den Einsatz von Arbeitsmitteln betreffend G.v.D. 81/2008 und 109/2009 Zivil- und strafrechtliche Verantwortung des Kranführers Periodische Sicherheitskontrollen und hierfür berechtigte Personen Wartungen und Revisionen Typen von Kränen Sicherheitseinrichtungen Grundbegriffe der Mathematik und Physik (spezifisches Gewicht der Materialien, Berechnung des Volumens) Kontrolle vor Inbetriebnahme Anschlagen von Lasten (Techniken, verwendete Gurte, Seile und Ketten) Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen Vorgeschriebene PSA Sicherheitskennzeichnung Praxis: Anwendung der Systeme Lerneinheit SUVA-PRO: Wahl der Anschlagmittel Lerneinheit SUVA-PRO: Anschlagen von Lasten Film Top-Info: Arbeiten mit flurbetriebenen Kränen
Zielgruppe: Personen, welche mit einem Industriekran arbeiten
Ort: Berufsbildungszentrum Christian Josef Tschuggmall Brixen
Dauer: 4 Stunden
Zeitraum: Mi. 05.03.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent/-in: De Monte & Partner GmbH
Gebühr: 44 €
Voraussetzungen: Erfolgreich absolvierter Grundkurs Industriekran
Anmeldungsort: BBZ Tschuggmall
Anmeldung bis: 2 Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form
Anmerkungen: Befähigungsnachweis laut GVD 81/2008, Art. 73, Abs. 5 i.g.F. Staat; lt. DLH Nr. 15 vom 02.03.2010 wird ausgestellt und zugeschickt. Sollten Sie zudem eine Teilnahmebestätigung benötigen, ist eine Stempelmarke zu 16 € mitzubringen.
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